Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

1. Wir bemü­hen uns, über die von uns ange­bo­te­nen Objekte möglichst voll­stän­dige und rich­tige Anga­ben von unse­ren Auftrag­ge­bern bzw. Drit­ten zu erhal­ten. Bei aller Sorg­falt können wir eine Haftung für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der gemach­ten Anga­ben nicht über­neh­men.

2. Dieses Ange­bot ist ausschließ­lich für den Empfän­ger bestimmt. Die im Exposé enthal­te­nen Infor­ma­tio­nen sind vertrau­lich zu behan­deln und dürfen nicht an Dritte weiter­ge­ge­ben werden. Sollte zu einem von uns ange­bo­te­nem Objekt mit einer Person ein Kauf­ver­trag geschlos­sen werden, an den der Empfän­ger die Makler­infor­ma­tio­nen unbe­fugt weiter­ge­ge­ben hat, ist der Empfän­ger in Höhe der orts­üb­li­chen Makler­pro­vi­sion zum Scha­dens­er­satz verpflich­tet.

3. Unser Provi­si­ons­an­spruch entsteht, sobald aufgrund unse­res Nach­wei­ses oder Vermitt­lung ein Vertrag zustande kommt. Der Provi­si­ons­an­spruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedin­gun­gen abge­schlos­sen wird, die vom Ange­bot abwei­chen bzw. wenn und soweit im zeit­li­chen und wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hang, mit einem ersten Vertrag vertrag­li­che Erwei­te­run­gen und Ergän­zun­gen zustande kommen. Der Provi­si­ons­an­spruch entsteht somit z.B. auch bei Erbbau­recht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Zuge der Zwangs­ver­stei­ge­rung.

4. Die verein­barte Provi­sion rich­tet sich nach den Anga­ben im Exposé bzw. der indi­vi­du­el­len Verein­ba­rung. Sollte die Höhe unklar sein, beträgt Sie bei Einfa­mi­li­en­häu­sern und Eigen­tums­woh­nun­gen 7,14 % vom Kauf­preis inklu­sive gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer und wird hälf­tig vom Käufer und Verkäu­fer, also jeweils 3,57 % vom Kauf­preis inklu­sive gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer, getra­gen. Bei allen ande­ren Objek­ten beträgt die Provi­sion 7,14 % vom Kauf­preis inklu­sive gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer. Bei Objek­ten, deren Kauf­preis unter 66.000 Euro liegt, beträgt die Provi­sion als Fest­preis 4.760 Euro inklu­sive gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer.

5. Sollte dem Empfän­ger dieses Ange­bot bereits bekannt sein, so hat er uns dieses unver­züg­lich mitzu­tei­len und auf Verlan­gen auch zu bele­gen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegen­teils unser Nach­weis als ursäch­lich für den Kauf.

6. In Verhand­lun­gen mit unse­ren Auftrag­ge­bern ist der Empfän­ger verpflich­tet, uns als ursäch­li­chen Makler zu nennen und uns zu Verhand­lun­gen und Vertrags­ab­schlüs­sen hinzu­zie­hen sowie uns Abschrif­ten der geschlos­se­nen Verträge auszu­hän­di­gen.

7. Sollte ein von uns nach­ge­wie­se­ner oder vermit­tel­ter Vertrag im Nach­hin­ein aufge­löst werden, so bleibt unser Hono­rar­an­spruch bestehen. Das Glei­che gilt, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird und dadurch eine Vertrags­seite vom Vertrag zurück­tritt.

8. Unsere Ange­bote sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irrtum, Auslas­sung und Zwischen­ver­kauf blei­ben vorbe­hal­ten.

9. Auch für den ande­ren Teil ist dem Makler die Tätig­keit gestat­tet.

10. Der Gerichts­stand ist Pots­dam sofern auf beiden Seiten Voll­kauf­leute handeln.

11. Der Ener­gie­aus­weis wird von uns grund­sätz­lich nicht geprüft. Für die darin enthal­te­nen Anga­ben haften wir nicht, auch wenn diese wesent­li­che Bestand­teile des Kauf­ver­tra­ges sind.

Kontakt

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Phil­ipp Krentz Immo­bi­lien Vermitt­lungs GmbH
Guten­berg­straße 92
14467 Pots­dam
+49 (0) 331 – 270 72 70
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www.krentz.de

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